So finden Sie die richtige Hausbaufirma
Steht Ihr Entschluss, ein Eigenheim zu bauen, stellen sich viele Fragen. Eine der wichtigsten ist: Mit welcher Hausbaufirma baue ich mein Haus? Der Markt ist groß, zahlreiche Anbieter mit unterschiedlichsten Konzepten machen die Auswahl schwer. Durch einige erste Kriterien können Sie den Kreis der in Frage kommenden Firmen eingrenzen.
Inhaltsverzeichnis
- So finden Sie die richtige Hausbaufirma
- Welche Hausbaufirmen kommen in Frage?
- Wie viele Jahre ist die Hausbaufirma am Markt?
- Welche Leistungen sind im Angebot enthalten?
- Welche Garantien werden angeboten?
- Bietet das Unternehmen eine Festpreisgarantie?
- Hat die Hausbaufirma Referenzen?
- Welche Energiesparlevel bietet die Hausbaufirma an?
- Standardausstattung in der Grundvariante
- Wer übernimmt die Bauleitung?
- Änderungsmöglichkeiten während der Planungs- und Bauphase
- Wie lange dauert der Hausbau?
- Qualitätsmanagement
- Angebote von Hausbaufirmen einholen und vergleichen
- Bauen mit dem Architekten
- Bauen mit Hausbaufirmen
- Bauen mit dem Bauträger
- Bauen mit dem Generalunternehmer
- Bauen mit dem Baubetreuer
- Der Bauvertrag – Prüfen Sie gründlich!
Welche Hausbaufirmen kommen in Frage?
Wie möchten Sie bauen? Soll es ein Massivhaus Stein auf Stein werden oder entscheiden Sie sich lieber für die Holzbauweise als Fertighaus oder als Blockhaus? Jede dieser Haustypen hat Vor- und Nachteile, die Sie für Ihre Entscheidung gegeneinander abwägen und bedenken sollten. Ein weiteres Anfangskriterium ist Ihr Budget. Haben Sie viel Geld zur Verfügung, kommen andere Anbieter in Frage als bei einem eher begrenzten Budget. Auch die Themen Ausstattung, enthaltene Leistungen, mögliche Eigenleistungen und der Bauort spielen eine Rolle. Bei diesen Entscheidungen sollten Sie sich Zeit lassen, hilfreich ist das Studieren verschiedener Hausbaukataloge, die viele Firmen online oder als Printversion anbieten. Auch der Besuch von Musterhäusern oder Musterhausparks kann die Entscheidung erleichtern. Schließlich spielt auch der Baupartner eine Rolle: Möchten Sie ein individuelles Architektenhaus bauen oder tendieren Sie zum Hausbau mit einem Fertighausanbieter oder einem Generalunternehmer? Die Unterschiede hierbei liegen zum einen in der Planungsfreiheit, zum anderen in den Hausbaukosten.
Haben Sie eine erste Vorauswahl getroffen, sollten Sie die möglichen Baupartner genau unter die Lupe nehmen und verschiedene Fragen stellen.
Wie viele Jahre ist die Hausbaufirma am Markt?
Firmen, die bereits seit vielen Jahren oder Jahrzehnten Häuser anbieten und bauen, sind in der Regel krisenfest. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Firma während der Errichtung Ihres Hauses in Insolvenz geht, ist geringer als bei ganz jungen Firmen, die Ihr Business erst aufbauen. Ein weiterer Vorteil alteingesessener Marken ist, dass diese meist mit langjährigen Vertragspartnern gut zusammenarbeiten. So zum Beispiel mit zuverlässigen Elektrofirmen, Sanitärbetrieben oder Heizungsbauern. Durch die langen Erfahrungen miteinander kommt es seltener zu Problemen oder Koordinationsschwierigkeiten auf der Baustelle, was wiederum häufig Bauzeitverzögerungen nach sich zieht.
Welche Leistungen sind im Angebot enthalten?
Hausbaufirmen, die schlüsselfertige Massiv- oder Fertighäuser anbieten, besitzen oft einen unterschiedlichen Leistungsumfang für Ihre Standardmodelle. Einige Häuser werden „ab Oberkante Bodenplatte“ angeboten, das heißt, für die Gründung und die Bodenplatte sind Sie als Bauherr selbst zuständig und es fallen weitere Kosten an, die einkalkuliert werden müssen.
Auch der Begriff „schlüsselfertig“ kann ganz unterschiedliche Bedeutungen haben, denn diese Bezeichnung ist nicht rechtlich geschützt. Anders als allgemein vermutet, heißt schlüsselfertig häufig nur, dass alle Außenarbeiten fertiggestellt sind und das Haus sich abschließen lässt. In wie weit der Innenausbau abgeschlossen und im Preis mit enthalten ist, legt jede Firma selbst fest. Das heißt: Ein schlüsselfertiges Haus muss längst noch nicht bezugsfertig sein und ist es in vielen Fällen auch nicht.
Ähnlich genau prüfen müssen Sie bei den verschiedenen Ausbaustufen wie Rohbau- oder Ausbauhaus, technikfertig oder malerfertig. Lediglich dann, wenn ein Haus als bezugsfertig verkauft wird, ist die Bedeutung klar. Mit der Übergabe können Sie sofort einziehen, alles ist tatsächlich fix und fertig.
Welche Garantien werden angeboten?
Mit der Einführung des Verbraucherbauvertrags nach BGB im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber vor allem private Bauherren zusätzlich geschützt. Dies gilt unter anderem hinsichtlich der Gewährleistungspflicht der Hausbaufirma. Nach der Abnahme des Hauses besteht eine Gewährleistung durch das Bauunternehmen für fünf Jahre. Das heißt: Schäden und Mängel, die in diesem Zeitraum auftreten müssen vom Unternehmen beseitigt werden.
Ob ein Hausanbieter darüber hinaus noch weitere Garantien anbietet, bleibt freigestellt. Mögliche Angebote beziehen sich auf den Preis oder auch die Bauzeit. Auf jeden Fall heißt es hier, sehr genau hinzuschauen. Einige Garantieversprechen sind nicht mehr als Werbeversprechen und beziehen sich auf Leistungen, zu denen die Firma ohnehin verpflichtet ist.
Bietet das Unternehmen eine Festpreisgarantie?
Der Hausbau stellt eine große Investition dar. In den allermeisten Fällen läuft dies über eine Finanzierung durch die Bank. Umso wichtiger ist es, dass die Kreditsumme auch ausreicht, um das Haus fertigzustellen. Dazu können Sie sich mit einer Festpreisgarantie im Bauvertrag absichern. Achten Sie darauf, dass diese Garantie eine ausreichende Laufzeit hat, um nicht während der Hausbauphase plötzlich mit Mehrkosten konfrontiert zu sein.
Bedenken sollten Sie allerdings, dass durch unvorhergesehene Materialpreis- oder Energiekostenerhöhungen auch die Hausbaufirma in Schwierigkeiten kommen und den einmal versprochenen Hauspreis eventuell nicht mehr halten kann. In diesem Fall ist es oft sinnvoller, nachzuverhandeln und einen Kompromiss zu schließen als auf dem Festpreise zu beharren und damit die Insolvenz der Baufirma oder unabsehbare Bauzeitverzögerungen zu riskieren.
Hat die Hausbaufirma Referenzen?
Referenzen sind mit die beste Möglichkeit, um die Leistungen eines Anbieters zu bewerten. Zumindest theoretisch. Denn als Laie sehen Sie vielleicht ein architektonisch und optisch gelungenes Eigenheim, was jedoch noch nichts über die Qualität der Bauausführung oder auch den Kundenservice der Hausbaufirma aussagt.
Ideal ist es, wenn Sie nicht nur das Haus besichtigen, sondern auch mit den Bauherrn und Bewohnern sprechen können. Einige Hausbaufirmen ermöglichen dies im Rahmen Ihrer Musterhäuser. Diese Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall nutzen. Eine weitere und sehr aussagekräftige Variante, Referenzen zu prüfen, sind die vielen privaten Blogs, die es mittlerweile gibt, in denen der Ablauf des Hausbaus mit verschiedenen Firmen umfassend beschrieben wird.
Welche Energiesparlevel bietet die Hausbaufirma an?
Prüfen Sie, welchen Energieeffizienzstandard die Hausbaufirma anbietet. In Zeiten, in denen Energie sparen immer größere Bedeutung gewinnt, sollten Sie genau hinsehen. Ein hohes Energiesparlevel spart nicht nur Heizkosten, sondern ermöglicht es Ihnen auch, attraktive Förderungen für Ihr Eigenheim zu beantragen.
Der Anbieter sollte mindestens nach den Anforderungen für eine KfW Effizienzhaus 55 bauen und das ohne Mehrkosten. Bei diesem Standard muss der Transmissionswärmeverlust des Hauses 30 % unter den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes liegen. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie die aktuellen Förderbedingungen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) prüfen.
Standardausstattung in der Grundvariante
In der Grundvariante der Haustypen ist ein bestimmter Ausstattungsstandard festgelegt und im Hauspreis enthalten. Dieser sollte bereits möglichst hochwertig sein. Der Standard betrifft die Art und Wertigkeit der Innenausstattung für Decken, Wände und Bodenbeläge sowie den Standard für die Heiztechnik und die Elektro- und Sanitärinstallation. Bei der Bemusterung haben Sie die Möglichkeit zum Up- oder Downgrad und können so an der Kostenschraube drehen.
Wer übernimmt die Bauleitung?
Der Bauleiter übernimmt vielfältige Kontroll- und Dokumentationsaufgaben beim Hausbau. Er überwacht die mängelfreie Ausführung sowie die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften über das gesamte Bauprojekt. Ein seriöses Unternehmen bringt nicht nur seinen eigenen Bauleiter mit, sondern hat auch nichts dagegen, wenn Sie als Bauherr Ihren eigenen Bauleiter beauftragen, den Baufortschritt zu überwachen. Lediglich dann, wenn Sie mit einem Bauträger als Baupartner bauen, wird dies meist nicht möglich sein. Denn dann fungiert die Hausbaufirma als Bauherr. Erst nach der Fertigstellung geht das Eigenheim in Ihren Besitz über.
Die Bauleitung kann der Architekt übernehmen, ebenso ist es möglich einen unabhängigen Bauleiter zu beauftragen. Dieser muss über eine Bauvorlageberechtigung und die erforderliche Sachkenntnis besitzen, um Ausführungsfehler frühzeitig zu erkennen. Ein rechtzeitiges Eingreifen spart Baukosten und sichert den Baufortschritt ohne Verzögerungen.
Änderungsmöglichkeiten während der Planungs- und Bauphase
Manchmal weiß man erst dann, dass etwas an der Hausplanung nicht passt, wenn man das fertige Ergebnis sieht. In anderen Fällen ändern sich die Lebensumstände und Änderungen an der ursprünglichen Planung sind sinnvoll oder notwendig. Die Hausbaufirma sollte einiges an Flexibilität mitbringen und Umplanungen möglich machen. Meist ist das bei Massivhäusern relativ unproblematisch, solange noch keine handfesten Fakten geschaffen sind. Kleinere Planänderungen wie das Versetzen eines Fensters, einer Innentür oder einer Wand sollten problemlos möglich sein.
Anders sieht es beim Fertighaus aus. Ist das Gebäude einmal in der Produktion im Fertigteilwerk, sind Änderungen nur noch schwer oder gar nicht umsetzen. In jedem Fall entstehen oft erhebliche Mehrkosten. Informieren Sie sich darüber, bis wann Planänderungen möglich sind. Bedenken Sie dabei jedoch auch, dass größere Änderungen möglicherweise vom Bauamt genehmigt werden müssen und eine Änderung der bereits erteilten Baugenehmigung erforderlich ist.
Wie lange dauert der Hausbau?
Für den Bau Ihres Hauses können Sie durchschnittlich etwa 6 bis 9 Monate ansetzen. Durch einen ungünstigen Baubeginn (zum Beispiel im Herbst) oder andere äußere Einflüsse kann sich die Bauzeit verlängern. Seit Einführung des Verbraucherbauvertrages muss zwingend ein Fertigstellungstermin im Bauvertrag mit angegeben werden. Kann die Hausbaufirma diesen Termin nicht einhalten, hat das Konsequenzen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob dort ein Fertigstellungstermin angegeben ist und auch, ob dieser realistisch ist, bzw. innerhalb der Durchschnittswerte liegt.
Generell gilt: Je kürzer die Bauzeit, umso weniger Nebenkosten, zum Beispiel für die Wohnungsmiete, fallen für Sie an. Allerdings sollte die Dauer des Hausbaus auch nicht weit unter der Norm liegen. Denn der Hausbau ist eine Qualitätsarbeit und die dauert seine Zeit.
Qualitätsmanagement
Eine seriöse Hausbaufirma besitzt ein internes Qualitätsmanagement und ist in dieser Hinsicht nach ISO DIN 9001 zertifiziert. Ein gutes Qualitätsmanagement umfasst zum einen die Einhaltung selbstgestellter und baurechtlicher Standard mit interner und externer Prüfung, aber auch die fortlaufende Verbesserung der internen Prozesse für noch mehr Ausführungsqualität und Kundenservice. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch darauf achten, dass die Hausbaufirma Mitgliedschaften in seriösen Bundesverbänden vorweist oder als Innungsbetrieb gelistet ist.
Angebote von Hausbaufirmen einholen und vergleichen
Bei der Auswahl des passenden Hausanbieters bzw. der passenden Hausbaufirma gibt es also vieles zu prüfen und zu beachten. Haben Sie potenzielle Partner für Ihr Bauprojekt gefunden und diese anhand der genannten Punkte erfolgreich überprüft, geht es daran, Angebote für das Traumhaus einzuholen. Auch hier ist wieder Vorsicht geboten. Gerade auf Grund der individuellen Unterschiede lassen sich viele Angebot nur schwer zuverlässig vergleichen.
Um hier nicht fehlzugehen, sollten Sie zum einen die Leistungsbeschreibungen mit den enthaltenen Leistungen jedes einzelnen Anbieters prüfen und zum anderen einen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten für diesen Experten sind gut investiert, wenn Sie dazu führen, dass Sie die perfekte Hausbaufirma finden, die nicht nur Ihr Budget berücksichtigt, sondern auch alle von Ihnen gewünschten Leistungen erbringt und zuverlässig sowie nach hohen Qualitäts- und Energieeffizienzstandards arbeitet.
Bauen mit dem Architekten
Die Kosten für den Hausbau mit dem Architekten orientieren sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Basis der Berechnung bilden die Baukosten, der Leistungsumfang und der Schwierigkeitsgrad Ihres Hauses. Generell ist das Bauen mit dem Architekten meist teurer als mit einem der anderen Baupartner, da die Planung individuell auf Sie zugeschnitten ist. Über die Planung hinaus können Sie den Architekten für weitere Leistungen beauftragen. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind die verschiedenen Leistungsphasen aufgeführt:
- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Dazu gehören eine Ortsbesichtigung, die Klärung der Aufgabenstellung, eine Beratung sowie die Dokumentation der Ergebnisse.
- Leistungsphase 2: Vorplanung
Die Vorplanung umfasst weitere Klärungsgespräche zu Ihren Vorstellungen sowie eine erste Kostenschätzung nach DIN 276 und die Erstellung eines Terminplans.
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Auf Basis der bisherigen Ergebnisse erstellt der Architekt einen Gebäudeentwurf mit Zeichnungen, Ansichten, Schnitten und eventuell einer 3D-Visualisierung. Die Kostenschätzung aus der Leistungsphase 2 wird mit diesem Entwurf abgeglichen.
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Der Architekt stellt alle nötigen Zeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag zusammen und reicht diesen ein.
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Werkplanung)
Der Planer erstellt Detailzeichnungen, die als Basis der Ausführung durch das beauftragte Bauunternehmen dienen.
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
In dieser Phase wird eine genaue Leistungsbeschreibung aller erforderlichen Arbeiten erstellt. Diese Aufstellung geht an ausgewählte Bauunternehmen weiter, die daraufhin ein Angebot für die Bauausführung erstellen.
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Der Planer übernimmt die Prüfung der eingegangenen Angebote, vergleicht diese und unterstützt Sie bei der Auftragserteilung.
- Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Beauftragen Sie Ihren Architekten für diese Leistungsphase, überwacht er als Bauleiter auf der Baustelle, dass alle Arbeiten mängelfrei und fachlich richtig ausgeführt werden. Er koordiniert die Gewerke, erstellt einen Bauzeitenplan und dokumentiert den Bauablauf in Form eines Bautagebuchs.
Der Architekt ist der richtige Baupartner für Sie, wenn Sie bei Ihrem Haus Wert auf Individualität legen und genaue Vorstellungen vom Ergebnis haben. Auch dann, wenn Sie in jeder Planungsphase mitreden und Einfluss auf die Wahl der Bauunternehmen nehmen wollen, liegen Sie mit dem Architekten als Baupartner richtig. Dafür müssen Sie allerdings mit einer insgesamt längeren Planungs- und Bauzeit rechnen. Weiterhin kommen mehr Aufgaben und Pflichten bei der Bauvorbereitung und Bauausführung auf Sie zu.
Bauen mit Hausbaufirmen
Hausanbieter errichten Fertig- und Massivhäuser zum Festpreis. In der Regel liegen standardisierte Grundrisse vor, die Sie nach Ihren Wünschen anpassen können. Umfangreiche Änderungen zum Beispiel bei der Dachform oder beim Grundriss sind in den meisten Fällen nicht möglich. Auf Grundlage des fertigen Entwurfs, in den Ihrer Wünsche eingearbeitet sind, erhalten Sie ein Festpreisangebot vom Baupartner. Die Hausanbieter verfügen über eigene Architekten oder arbeiten mit festen Planern zusammen. Sie selbst haben für den gesamten Hausbau einen festen Ansprechpartner. Die Übergabe erfolgt als schlüsselfertiges Gebäude. Der Hausbau mit dem Hausanbieter als Baupartner umfasst im wesentlichen folgende Schritte:
- Klärung der Finanzierung
- Grundstückskauf (falls nicht bereits vorhanden)
- Auswahl des Hausanbieters
- Abschluss des Bauvertrags
- Erstellung der Planung und Einreichung des Bauantrags durch den Hausanbieter
- Bemusterung (festlegen aller Details für Ihr Eigenheim)
- Beginn der Bauphase (nach Erhalt der Baugenehmigung)
- Schlussabnahme und Schlüsselübergabe
Das Bauen mit dem Hausanbieter ist die richtige Wahl, wenn Sie sich ein gewisses Mitspracherecht bei der Planung wünschen und einen festen Ansprechpartner über die gesamte Planungs- und Bauzeit bevorzugen. Die Festpreisgarantie ermöglicht eine sichere Kalkulation, allerdings sind Änderungen während der Bauphase kaum oder gar nicht umsetzbar, bzw. mit Folgekosten verbunden.
Bauen Sie Ihr Haus mit einem Architekten, haben Sie ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, die im Grunde genommen nur von Ihrem Budget begrenzt wird. Der Architekt begleitet Sie von den ersten Vorüberlegungen für Ihren Hausbau bis zur Fertigstellung. Allerdings kommen auch zusätzliche Aufgaben auf Sie als Bauherrn zu. Der Architekt kümmert sich um die Planung des Hauses nach Ihren Vorstellungen, er stellt den Bauantrag bei der Baubehörde und kümmert sich – insofern Sie das vertraglich vereinbaren – auch um die Ausschreibung und die Vergabe an das oder die Bauunternehmen. Häufig arbeiten Architekten mit Generalunternehmern zusammen: Während der Architekt die Planung als „Paket“ übernimmt, kümmert sich das Bauunternehmen um die komplette Ausführung.
Bauen mit dem Bauträger
Wählen Sie einen Bauträger als Baupartner, bekommen Sie von diesem nicht nur Ihr schlüsselfertiges Eigenheim, sondern gleich auch noch das Grundstück dazu. Der Bauträger nimmt Ihnen wirklich alles ab: Er kümmert sich um die komplette Planung, ist der Bauantrag endlich da, koordiniert er die Bauarbeiten und führt Sie entweder komplett selbst oder in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Subunternehmern durch. Beim Bauen mit dem Bauträger unterscheiden sich zwei Varianten und zwar ziemlich grundlegend:
- Beim Vorratsbau hat der Bauträger bereits alles in die Wege geleitet und baut ein Haus nach seinen Plänen, das erst nach der Fertigstellung weiterverkauft wird. Das Gute daran: Vor dem Verkauf ist der Bauträger Bauherr und übernimmt damit alle Pflichten und Verantwortlichkeiten. Sie können sich das fertige Haus anschauen, schließen bei Gefallen einen Kaufvertrag ab und können einziehen. Ein Nachteil beim Vorratsbau besteht darin, dass Sie keine Einflussmöglichkeiten auf Grundrissgestaltung, Ausstattungsstandard oder andere Details haben.
- Die zweite Möglichkeit ist der Bestellbau. Die Aufgaben des Bauträgers sind die gleichen, allerdings werden Sie in die Planung miteinbezogen und können bei Details, wie zum Beispiel dem Fenstermaterial, der Farbe der Außenfassade oder der Innenausstattung mitentscheiden. Bei dieser Variante müssen Sie länger warten, bis Sie einziehen können, profitieren aber dafür auch hier von der für Sie unkomplizierten Abwicklung mit wenigen Pflichten.
Beim Bauvertrag mit dem Bauträger gibt es einige Besonderheiten, insbesondere was den Zahlungsplan betrifft. Bauträger sind an die Makler- und Bauträgerverordnung gebunden. Diese schreibt vor, dass der Bauträger in Vorleistung gehen muss und Sie die Abschlagszahlungen nach einem Zahlungsplan leisten, der am Baufortschritt ausgerichtet ist. Der Zahlungsplan umfasst vom Beginn der Erdarbeiten bis zur Fertigstellung insgesamt 13 Schritte, die vom Bauträger im Vertrag zu sieben Raten zusammengefasst werden dürfen. Hält sich der Bauträger nicht an diese Vorgaben und das zu Ihren Ungunsten, ist der Zahlungsplan nichtig und Sie brauchen den gesamten Kaufpreis erst nach der Schlussabnahme bezahlen.
Der Bauträger ist der richtige Baupartner für Sie, wenn Sie kein Grundstück besitzen und wenig mit der Planung und Ausführung Ihres Eigenheims zu tun haben möchten. Ein weiterer Vorteil: Da Bauträger meist mit standardisierten Hausplänen arbeiten, sind zwar Ihre Einflussmöglichkeiten geringer als beim Bauen mit einem Architekten, dafür haben Sie durch die Festpreisgarantie eine sichere Kalkulationsgrundlage.
Bauen mit dem Generalunternehmer
Der Generalunternehmer als Baupartner ergänzt die Leistungen des Architekten. Das Bauunternehmen übernimmt anhand der fertigen Planung die Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Dazu schließen Sie einen Werkvertrag ab. Wie der Generalunternehmer konkret arbeitet, hängt von seinen Kapazitäten und seinen Fachkenntnissen ab:
- Generalunternehmer führen einzelne Gewerke selbst aus und vergeben den Rest an Subunternehmen in eigener Verantwortung. Für Sie selbst ist der Generalunternehmer der Ansprechpartner für die gesamte Bauzeit.
- Ein Alleinunternehmer führt alle Arbeiten selbst aus. Dies kann riskant sein, wenn es sich dabei um eine kleine Firma handelt, da es eher unwahrscheinlich ist, dass dann für alle Arbeiten das nötige Know-How vorhanden ist.
- Teil-Generalunternehmer führen den größten Teil der Bauarbeiten selbst oder in Zusammenarbeit mit Subunternehmen durch, räumen Ihnen allerdings die Möglichkeit zu verschiedenen Eigenleistungen ein.
Der Generalunternehmer ist für Sie der richtige Baupartner, wenn Sie ein Haus individuell durch einen Architekten planen lassen und für die Bauausführung einen Ansprech- und Vertragspartner bevorzugen. Sie erhalten in der Regel ein Festpreisangebot und können dadurch die Gesamtkosten zuverlässig kalkulieren. Auf die Wahl der Subunternehmen und das Geschehen auf der Baustelle haben Sie keinen Einfluss. In Ihren Besitz geht das Haus erst nach der Fertigstellung mit Schlussabnahme. Geht der Generalunternehmer während der Bauzeit in Insolvenz, sind alle bereits geleisteten Zahlungen verloren.
Bauen mit dem Baubetreuer
Der Baubetreuer als Baupartner nimmt Ihnen verschiedene Bauherrenaufgaben ab. Er ist Ihr Bevollmächtigter für die technischen und/ oder wirtschaftlichen Aufgaben rund um Ihren Hausbau. Durch eine Vollmacht darf er in jeder beauftragten Hausbauphase Entscheidungen treffen. Mit einem Baubetreuer haben Sie im besten Fall einen Experten an der Hand, der Sie kompetent begleitet und die Qualität von Finanzierung, Planung und Ausführung sichern kann. Welche Aufgaben der Baubetreuer genau übernimmt, legen Sie vertraglich fest, man unterscheidet hier zwischen zwei Varianten:
- Mit einer Vollbeauftragung geben Sie wirtschaftliche und technische Bauherrnaufgaben ab. Das betrifft alle Phasen des Hausbaus wie die Finanzierung, das Bauantragsverfahren, Fördermittelanträge, Zahlungsabwicklung oder Abnahme. Der Baubetreuer setzt außerdem die Mängelbeseitigung durch oder fordert Gewährleistungspflichten ein.
- Bei einer Teilbeauftragung geben Sie entweder die wirtschaftlichen oder die technischen Aufgaben an den Baubetreuer ab. Alle anderen Aufgaben müssen Sie dann selbst übernehmen oder anderweitig vergeben.
Was der Baubetreuer nicht übernimmt, sind jegliche Planungs- oder Bauausführungsleistungen. Seine Funktion und seine Aufgaben entsprechen denen eines Bauherrn. Das heißt, Sie müssen sich für die eigentlichen Bauleistungen extra Partner wie einen Architekten und einen Generalunternehmer ins Boot holen.
Der Baubetreuer ist der richtige Baupartner, wenn Sie technische oder wirtschaftliche Aufgaben an einen Spezialisten auslagern möchten, zum Beispiel weil Ihnen selbst das entsprechende Fachwissen oder die Zeit fehlt. Allerdings ist die Berufsbezeichnung nicht geschützt, deshalb sollten Sie die Qualifikation des Baubetreuers Ihrer Wahl vorab genau prüfen.
Der Bauvertrag – Prüfen Sie gründlich!
Unabhängig davon, für welchen Baupartner Sie sich entscheiden, bleibt eine Sache gleich: Sie schließen einen Vertrag ab und der will gründlich überprüft sein. Denn gerade Unklarheiten oder Vereinbarungen zu Ihren Ungunsten können den gesamten Bauablauf zur Qual machen und zu Kosten führen, die Sie nicht miteinkalkuliert haben. Der Bauvertrag enthält die Rechte und Pflichten des Vertragspartners, aber auch Ihre Pflichten als Bauherr. Weitere Inhalte sind der Fertigstellungstermin und natürlich der Preis sowie ein Zahlungsplan. Bevor Sie unterzeichnen, prüfen Sie Punkt für Punkt die Vertragsinhalte und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Sachverständigen dabei unterstützen.
Welche Punkte muss ein Bauvertrag mindestens enthalten?
Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht im BGB, das die Rechte privater Bauherrn stärken soll. Allerdings benutzen nach wie vor viele Baupartner die alten Verträge Dieses umfasst insbesondere den Verbraucherbauvertrag, in dem ein Widerrufsrecht verankert ist. Der Vertrag umfasst außerdem die Pflicht zur Lieferung einer Baubeschreibung durch den Bauunternehmer, einen verbindlichen Fertigstellungstermin sowie eine Begrenzung der Abschlagszahlungen, die maximal 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung betragen darf. Als Bauherr dürfen Sie den Werkvertrag bis zur Fertigstellung Ihres Hauses jederzeit kündigen, insofern wichtige Gründe vorliegen. Ihr Bauvertrag muss darüber hinaus mindestens folgende Punkte enthalten, bzw. klären:
- Gebäudepläne wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Leistungsumfang im Detail
- Arbeiten am Grundstück (Erdarbeiten, Außenanlage)
- Angaben zum energetischen und schalltechnischen Standard
- Beschreibung der Gebäudetechnik
- Qualitätsmerkmale (Wärmeschutzstandard, erhöhter Schallschutz, Elektroausstattung)
- Preissicherheiten
Welche Fallstricke gibt es im Bauvertrag?
Je genauer alle Punkte im Vertrag festgelegt werden, umso geringer ist Ihr Risiko, dass es im Verlauf der Bauausführung oder nach der Fertigstellung zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommt. Fallstricke stellen generell scheinbar harmlos klingende Formulierungen wie „oder ähnlich“ oder „bauseits“ dar. Solche Floskeln können später richtig Ärger machen. Erstere erlaubt es dem Bauunternehmen, Materialien zu ersetzen, was zu Lasten der Qualität gehen kann. Der zweite Begriff steht fast immer dafür, dass die Aufgabe/ bzw. Leistung durch den Bauherrn auszuführen ist. Steht im Vertrag zum Beispiel „Wasserhaltung bauseits“ bedeutet dies, dass Sie für die Beseitigung von stehendem Wasser (zum Beispiel bei Grund- und Sickerwasser) in der Baugrube zuständig sind und auch die Kosten dafür tragen müssen. Auch wenn die Form der Abnahme nicht vertraglich festgehalten ist, kann das unangenehme Folgen haben. Deshalb sollte immer eine „förmliche Abnahme“ vereinbart werden.
Wer prüft meinen Bauvertrag?
Fehlen Leistungen in der Leistungsbeschreibung, müssen diese auch nicht erbracht werden. Dies ist nur einer der Gründe, warum Prüfung auf Vollständigkeit des Bauvertrags durch einen Sachverständigen ausgesprochen wichtig. Selbst als gut informierter Laie wird es Ihnen kaum möglich sein, einen Vertrag auf Vertragslücken oder andere Stolperfallen zu prüfen. Deshalb ist es empfehlenswert, wenn Sie sich einen Experten an die Seite holen. Das kann ein Architekt, ein Anwalt für Baurecht, die Verbraucherzentrale oder ein Bausachverständiger sein.