KFW Förderung Neubau

KFW Förderung Neubau
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    Ein Haus zu bauen, ist mit erheblichen Kosten verbunden. In den allermeisten Fällen ist zur Umsetzung ein Baukredit erforderlich. Um die Gesamtbelastung zu reduzieren, können Sie staatliche Fördermittel beantragen und diese bei Ihrer Finanzierung berücksichtigen. Ansprechpartner sind Ihre Hausbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Da an eine staatliche Förderung bestimmte Bedingungen geknüpft sind, sollten Sie sich bereits ganz am Anfang Ihrer Hausplanung mit den Förderkonditionen auseinandersetzen.

    Aktueller Förderstopp

    Aufgrund der Flut von Anträgen auf Förderung eines Energieeffizienzhauses wurde das gesamte Programm am 24. Januar 2022 aufgrund knapper Haushaltsmittel gestoppt. Endgültig wird die Förderung für das Effizienzhaus 55 eingestellt, wie es mit den weiteren Förderprogrammen weitergeht und in welcher Höhe Förderungen gewährt werden, ist aktuell noch offen. Eine Weiterführung ist relativ sicher, die Frage ist nur, wann diese erfolgt. Aktuell (Stand 02/ 2022) wird auf Ministeriumsebene nach einer Lösung und Regularien für eine möglichst zügige Wiederaufnahme gesucht. 

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Lang Zeit war die Förderung im Hausbau ein unübersichtlicher Flickenteppich. Dies hat der Staat durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) geändert. Seit Juli 2021 ersetzt dieses Förderprogramm verschiedene Förderprodukte wie zum Beispiel „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ oder die Förderung von Heizungsanlagen. Die Umsetzung erfolgt aktuell durch die KfW, ab 2023 soll es hier noch verschiedene Umstrukturierungen geben. 

    Einen Antrag auf Förderung können Sie als privater Bauherr stellen, aber auch als Mieter oder Pächter sind Sie dazu berechtigt. In welcher Höhe Ihr Bauprojekt gefördert wird, hängt in erster Linie vom geplanten energetischen Standard ab. Ganz einfach gesagt: Je weniger Energie Ihr Haus für die Heizung braucht, umso höher sind die Fördersummen. Die BEG gliedert sich in drei  Teile, als privater Bauherr ist für Sie das Programm Wohngebäude (BEG WG) relevant. Möglich ist die Förderung über einen Zuschuss oder über einen zinsvergünstigten Kredit. Zur Einstufung gibt es nach wie vor den Begriff des KfW-Effizienzhauses. 

    Was wird gefördert?

    Eine Förderung für Ihren Neubau über das BEG können Sie dann beantragen, wenn der Energiestandard Ihres Hauses bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Maßgeblich sind zum einen der Primärenergiebedarf, also der Energiebedarf, der zum Beheizen Ihres Hauses erforderlich ist und zum anderen die Transmissionswärmeverluste. Dieser Kennwert beschreibt, wie viel Wärme über die Außenhülle des Hauses, also Außenwände und Dach, verlorengeht. 

    Effizienzhaus 40

    Ein Effizienzhaus 40 nach den Vorgaben des BEG liegt dann vor, wenn der Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz bei 40 % liegt, für den Transmissionswärmeverlust ist ein Maximalwert von 55 % festgelegt. Auch der Heizwärmebedarf ist begrenzt und darf maximal 25 kWh/a betragen. Um die Standards für ein Effizienzhaus 40 zu erzielen, sind verschiedene bauliche Maßnahmen nötig. Dazu gehören:

    • Sehr gute Dämmung der Gebäudeaußenhülle (Dach, Keller, Wände)
    • Hochwertige Wärmeschutzverglasung und wärmedämmende Fensterrahmen
    • Wärmebrückenarme Konstruktion
    • Luftdichtheit der Gebäudehülle
    • Einsatz von erneuerbaren Energien für Warmwasserversorgung und Heizung

    Die Heizungsanlage darf nicht mit Öl betrieben werden. Wie das energetische Ziel erreicht wird, hängt von vielen verschiedenen Aspekten ab. Ihr Planer entwickelt – gegebenenfalls mit Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten – die ideale Lösung für Ihr individuelles Eigenheim.

    Effizienzhaus 40 EE

    Die sogenannte Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) für ein Effizienzhaus 40 ist dann erreicht, wenn die Heizenergie für Ihr Wohnhaus zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Quellen stammt. Möglichkeiten zur Umsetzung bieten eine Wärmepumpen- oder Holzheizung. 

    Effizienzhaus 40 NH

    Einen Förderbonus erhalten Sie auch, wenn Ihr Haus unter die Nachhaltigkeitsklasse (NH) fällt. Dies ist der Fall, wenn Sie die Grundsätze des nachhaltigen Bauens umsetzen. Für die Einstufung in diese Klasse benötigen Sie ein Nachhaltigkeits-Zertifikat wie zum Beispiel das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) oder eine Zertifizierung durch die „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen“ (DGNB).

    Effizienzhaus 40 Plus

    In die Plus-Klasse fällt Ihr Effizienzhaus 40 dann, wenn mindestens 55 % erneuerbare Energien für die Erzeugung von Heizenergie (40 EE) angewendet werden und Sie auf die Verwendung fossiler Brennstoffe verzichten. An das Gebäude angeschlossen sein muss außerdem eine Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (auf demselben Grundstück) sowie ein Stromspeicher. Weitere Voraussetzungen sind eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Kontrolle der Stromversorgung und des -verbrauchs über ein Benutzerinterface.

    Mit dem Stopp der Förderung für das Effizienzhaus im Januar 2022 werden sich die Fördersummen ändern. Aktuell (Stand 02/ 2022) sind die neuen Förderhöhen für die jeweiligen Energiestandards noch nicht bekannt. 

    BEG Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

    Beantragen Sie eine BEG Förderung für Ihren Neubau, können Sie sich von einem Experten energetisch beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Auch die dafür entstehenden Kosten werden auf Antrag gefördert. Die maximale Höhe der Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt 50 % der Kosten, maximal 5.000 Euro, die als Zuschuss auf Nachweis (per Rechnung) ausgezahlt werden. Förderfähig sind ausschließlich Experten, die als solche beim Bund gelistet sind. Dieser Experte berät den Architekten bei der Gebäudeplanung sowie der Fachplanung als Basis für die Ausschreibung der Gewerke. Ebenfalls zu den Aufgaben des Experten gehören die Baubegleitung und die Abnahme der Leistungen.

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    Wie stelle ich den Förderantrag für die BEG?

    Die BEG unterscheidet für Neubauten zwischen zwei Förderprodukten, dem BEG Wohngebäude Kredit (Programm 261, 262) und dem BEG Wohngebäude Zuschuss (Programm 461). Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, verläuft die Antragstellung unterschiedlich: Anlaufstelle für die Förderung ist in jedem Fall die KfW, der Kreditantrag (BEG Wohngebäude Kredit) wird über Ihre Bank oder einen Finanzvermittler gestellt. Beantragen Sie einen Zuschuss über die BEG (BEG Wohngebäude Zuschuss), erfolgt dieser über das KfW-Zuschussportal.

    Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Förderantrag ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nachdem Sie Ihr Baugrundstück gekauft haben. Mit der Eintragung ist gesichert, dass Sie Grundstückseigentümer und damit überhaupt berechtigt sind, auf dem Grundstück zu bauen. 

    Das KfW-Wohneigentumsprogramm

    Eine weitere Fördermöglichkeit für Ihr Eigenheim stellt das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124) dar. Dabei wird der Bau von selbstgenutztem Wohnhäusern mit bis zu 100.000 Euro je Vorhaben (Stand 02/2022) gefördert. Förderfähig sind die Grundstückskosten, Baukosten, Baunebenkosten und die Kosten für die Außenanlagen. Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung eines zinsvergünstigten Kredits als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen. Die Beantragung dieser Förderung erfolgt über einen Finanzierungspartner, den Sie selbst auswählen können. 

    Diese Darlehen unterscheiden sich darin, dass Sie bei ersterem nach der tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen bezahlen, danach besteht die gleichbleibende Kreditrate aus einer Mischung aus Zins und Tilgung. Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie über die Laufzeit nur Zinsen und am Ende den gesamten Kreditbetrag in einer Summe zurück. Die Auszahlung erfolgt auf Wunsch in Teilbeträgen oder in einer Summe, als Sicherheit dient die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch.

    Erst beantragen, dann bauen!

    Eine der wichtigsten Regeln, wenn Sie eine Förderung über die BEG beantragen wollen: Sie dürfen erst nach dem bewilligten Antrag mit der Baumaßnahme beginnen. Dies heißt allerdings nicht, dass Sie gar nichts tun können. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor der Antragstellung erfolgen und werden trotzdem gefördert. Sobald Sie jedoch erste Baumaßnahmen auf dem Grundstück vornehmen wie zum Beispiel dem Bodenaushub, ist dies förderschädlich und Ihr Antrag wird abgelehnt. 

    Fördermittel aus den Bundesländern

    Neben dem Bund haben auch die Länder verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um den Bau energieeffizienter Häuser und Wohneigentum zu unterstützen. Je nach Produkt sind Zuschüsse oder Kredite in unterschiedlichen Größenordnungen möglich. Zuständig sind häufig Wirtschaftsministerium, Bau-, Finanz- oder Umweltministerium. Die Möglichkeiten reichen von einer zinslosen Baufinanzierung in Baden-Württemberg über das Hessen-Darlehen mit attraktiven Zinssätzen und langer Zinsfestschreibung bis zum Landesprogramm Familienwohnen in Sachsen, das ebenfalls zinsgünstige Kredite vergibt. Da sich die Förderprogramme immer wieder ändern, sollten Sie sich ganz zu Beginn Ihrer Hausbauplanung bei den zuständigen Stellen informieren und Ihre Planung entsprechend anpassen und koordinieren. 

    Fördermittel kombinieren – geht das?

    Treffen auf Ihr Haus verschiedene Voraussetzungen zu, können Sie unter Umständen auch mehrere Förderungen kombinieren. Ob das möglich ist, kommt auf die jeweiligen Programme an. Haben Sie bereits eine KfW-Förderung im Auge, gilt in Verbindung mit anderen Programmen die 10 %-Regel. Das bedeutet, dass die Höhe weiterer Förderprodukte maximal ein Zehntel der Fördersumme, die die KfW bereitstellt, ausmachen dürfen. In Hinblick auf diese Einschränkung ist es wichtig, genau hinzusehen, welches Förderprogramm für Ihr Bauprojekt insgesamt das lukrativste ist. Immer möglich ist eine Kombination mit Bausparverträgen oder Wohn-Riester

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