Sie möchten Ihr Eigenheim aufstocken oder ein neues Haus bauen, doch der Bebauungsplan lässt nur eine begrenzte Anzahl an Vollgeschossen zu? Ein Staffelgeschoss könnte die Lösung sein – und Ihnen zusätzlichen Wohnraum verschaffen, ohne gegen baurechtliche Vorgaben zu verstoßen.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Staffelgeschoss: von der exakten Definition über die baurechtlichen Anforderungen in allen Bundesländern bis hin zu konkreten Kosten und Planungstipps. Egal ob Neubau oder nachträgliche Aufstockung – dieser Artikel liefert Ihnen das praxisrelevante Wissen, das Sie für Ihre Entscheidung benötigen.
Was ist ein Staffelgeschoss? – Definition & Abgrenzung
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Staffelgeschoss? – Definition & Abgrenzung
- Staffelgeschoss Baurecht: Wann gilt es als Vollgeschoss?
- Staffelgeschoss: Vor- und Nachteile im Überblick
- Was kostet ein Staffelgeschoss?
- Staffelgeschoss planen: 7 praktische Tipps für Bauherren
- 1. Bebauungsplan genau analysieren – BEVOR Sie planen
- 2. Frühzeitiges Bauamt-Vorgespräch führen
- 3. Statik nicht unterschätzen – besonders bei Aufstockung
- 4. Flachdach-Qualität nicht sparen
- 5. Dachterrassen-Nutzung von Anfang an mitdenken
- 6. Energetische Anforderungen einplanen
- 7. Erfahrenen Architekten wählen
- Häufige Fehler vermeiden: 3 Stolperfallen beim Staffelgeschoss
- Häufig gestellte Fragen zum Staffelgeschoss
- Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zum Staffelgeschoss
Ein Staffelgeschoss ist ein zurückgesetztes oberestes Geschoss, dessen Außenwände gegenüber dem darunterliegenden Geschoss nach innen versetzt sind. Dadurch entsteht eine geringere Grundfläche als beim Geschoss darunter – und genau das macht den entscheidenden Unterschied zum Vollgeschoss.
Die wichtigsten Merkmale im Überblick:
Grundlegende Charakteristika:
- Das Staffelgeschoss ist immer das oberste Geschoss eines Gebäudes
- Mindestens eine Außenwand springt zurück gegenüber der unteren Fassade
- Die Grundfläche ist kleiner als die des darunterliegenden Geschosses
- Typischerweise wird ein Flachdach oder nur minimal geneigtes Dach verwendet
- Der entstehende Freiraum kann als Dachterrasse genutzt werden
Staffelgeschoss vs. Vollgeschoss – Was ist der Unterschied?
Der entscheidende Unterschied liegt in der baurechtlichen Einstufung: Während ein Vollgeschoss in die maximal zulässige Geschosszahl eingerechnet wird, kann ein Staffelgeschoss unter bestimmten Voraussetzungen als Nicht-Vollgeschoss gelten. Das bedeutet konkret:
Vollgeschoss:
- Mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses
- Raumhöhe von mindestens 2,30 Meter (variiert je nach Bundesland)
- Wird auf die maximal zulässige Geschosszahl angerechnet
- Fassade meist bündig mit unteren Geschossen
Staffelgeschoss (als Nicht-Vollgeschoss):
- Weniger als 2/3 der Grundfläche des Untergeschosses
- Zurückgesetzte Fassade an mindestens einer Seite
- Wird nicht auf die Geschosszahl angerechnet
- Ermöglicht zusätzlichen Wohnraum trotz Beschränkungen
Abgrenzung zum Dachgeschoss
Auch wenn beide Begriffe manchmal synonym verwendet werden, gibt es wichtige Unterschiede:
Dachgeschoss bezeichnet generell das oberste Geschoss unter einem Dach – unabhängig von der Dachform. Es kann Schrägen aufweisen (bei Satteldach, Walmdach etc.) und wird oft als Lager- oder Abstellraum genutzt.
Staffelgeschoss hingegen ist architektonisch klar definiert durch seine zurückgesetzte Bauweise und wird bewusst als vollwertiger Wohnraum geplant – ohne störende Dachschrägen, mit großen Fensterflächen und häufig mit direktem Zugang zu einer Dachterrasse.
Staffelgeschoss Baurecht: Wann gilt es als Vollgeschoss?
Die baurechtliche Einstufung eines Staffelgeschosses ist der Knackpunkt für Ihre Planung. Denn nur wenn Ihr Staffelgeschoss nicht als Vollgeschoss gilt, können Sie die Beschränkungen im Bebauungsplan umgehen.
Die 2/3-Regel: So funktioniert sie
Die wichtigste Regelung für Staffelgeschosse ist die sogenannte 2/3-Regel. Sie besagt, dass ein Geschoss nur dann als Vollgeschoss gilt, wenn es über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses die erforderliche Mindesthöhe aufweist.
Praktisches Rechenbeispiel:
Ihr Erdgeschoss hat eine Grundfläche von 150 m².
- 2/3 davon = 100 m²
- Ihr Staffelgeschoss sollte also maximal 99 m² betragen
- Bei 80 m² Staffelgeschoss-Fläche → Kein Vollgeschoss ✅
- Bei 110 m² Staffelgeschoss-Fläche → Gilt als Vollgeschoss ❌
Wichtig: Diese Berechnung bezieht sich auf die Brutto-Grundfläche (BGF), also inklusive Außenwände!
Mindest-Deckenhöhen nach Bundesland
Die erforderliche Mindesthöhe variiert zwischen den Bundesländern und liegt in der Regel zwischen 2,30 und 2,60 Metern. Gemeint ist damit die lichte Höhe – also der Abstand zwischen Fußbodenoberkante und Deckenunterkante.
Staffelgeschoss Baurecht: Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Die baurechtlichen Anforderungen an Staffelgeschosse unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Diese Tabelle gibt Ihnen einen vollständigen Überblick:
| Bundesland | 2/3-Regel | Mindesthöhe | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ✓ | 2,30 m | Allseitiger Rücksprung nicht erforderlich |
| Bayern | ✓ | 2,30 m | Abstandsflächen nach fiktiver Außenwand |
| Berlin | ✓ | 2,30 m | In Wohngebieten besondere Gestaltungsvorgaben möglich |
| Brandenburg | ✓ | 2,30 m | Privilegierung bei Grenzbebauung möglich |
| Bremen | ✓ | 2,30 m | Kleine Grundstücke: vereinfachte Regelungen |
| Hamburg | ✓ | 2,30 m | Staffelgeschosse häufig in innerstädtischen Lagen |
| Hessen | ✓ | 2,30 m | Seit 2018: Rücksprung mind. 0,50 m für Traufhöhen-Berechnung |
| Mecklenburg-Vorp. | ✓ | 2,30 m | Küstennahe Standorte: zusätzliche Windlastprüfung |
| Niedersachsen | ✓ | 2,30 m | Abweichungen bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich |
| Nordrhein-Westfalen | ✓ | 2,30 m | Seit 2017: Allseitiger Rücksprung nicht mehr erforderlich |
| Rheinland-Pfalz | ✓ | 2,30 m | Weinbaugebiete: teils spezielle Gestaltungssatzungen |
| Saarland | ✓ | 2,30 m | In Grenzregionen: Abstimmung mit französischem Baurecht |
| Sachsen | ✓ | 2,30 m | Altbau-Sanierung: häufig vereinfachte Auflagen |
| Sachsen-Anhalt | ✓ | 2,30 m | Ländliche Gebiete: großzügigere Auslegung möglich |
| Schleswig-Holstein | ✓ | 2,30 m | Küstenschutz: zusätzliche Auflagen in Risikogebieten |
| Thüringen | ✓ | 2,30 m | Regionale Bauämter teilweise unterschiedliche Auslegung |
Wichtiger Hinweis: Diese Tabelle bietet eine Orientierung. Die genauen Bestimmungen finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes. Zusätzlich können lokale Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen weitere Einschränkungen vorsehen.
An dieser Stelle kommt unser interaktives Widget, das automatisch prüft, ob Ihr geplantes Geschoss als Vollgeschoss gilt oder nicht – bundeslandspezifisch!
Abstandsflächen bei Staffelgeschossen: Das müssen Sie wissen
Auch wenn Ihr Staffelgeschoss nicht als Vollgeschoss gewertet wird, müssen Sie Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einhalten. Die Berechnung erfolgt nach einem besonderen Prinzip:
Die Regel der “fiktiven Außenwand”:
Bei einem Staffelgeschoss wird die Außenwand gedanklich senkrecht nach unten bis zur Geländeoberkante verlängert. Von diesem Punkt aus wird dann die erforderliche Abstandsfläche gemessen.
Formel für die Abstandsfläche:
Abstandsfläche = Wandhöhe × Faktor (je nach Bundesland)
Faktoren nach Gebietsart:
- Wohngebiete: 0,4 bis 1,0 H (je nach Bundesland)
- Mischgebiete: 0,3 bis 0,6 H
- Gewerbegebiete: 0,2 H
- Mindestabstand: 3 Meter (in den meisten Bundesländern)
Praxis-Beispiel:
Ihr Staffelgeschoss hat eine Wandhöhe von 3 Metern (gemessen ab fiktiver Geländeoberkante). Sie bauen in NRW in einem allgemeinen Wohngebiet (Faktor 0,4).
Berechnung:
- 3 m × 0,4 = 1,2 m erforderliche Abstandsfläche
- Da Mindestabstand 3 m beträgt → tatsächlich 3 m einhalten
Sonderfall: Grenzbebauung mit Staffelgeschoss
Bei Grenzbebauung (z.B. Doppelhäuser, Reihenhäuser) gilt eine Besonderheit: Wenn die unteren Geschosse direkt an die Grenze gebaut werden dürfen, muss das Staffelgeschoss auf der betroffenen Seite ebenfalls grenznah errichtet werden – oder die vollen Abstandsflächen einhalten.
Das bedeutet konkret: Sie können nicht einfach ein paar Meter zurückspringen und damit die Abstandsflächenregelung umgehen. Entweder grenznah bauen (wenn zulässig) oder den vollen Abstand einhalten.
Staffelgeschoss: Vor- und Nachteile im Überblick
Bevor Sie sich für ein Staffelgeschoss entscheiden, sollten Sie Vor- und Nachteile genau abwägen. Die zurückgesetzte Bauweise bringt sowohl architektonische als auch baurechtliche Chancen – aber auch spezifische Herausforderungen.
7 überzeugende Vorteile des Staffelgeschosses
1. Zusätzlicher Wohnraum trotz Geschossbeschränkung
Der größte Vorteil: Sie schaffen vollwertigen Wohnraum, auch wenn der Bebauungsplan nur eine begrenzte Anzahl an Vollgeschossen vorsieht. Ein Staffelgeschoss mit 80 m² Wohnfläche kann den Unterschied zwischen einem zu kleinen und einem optimal dimensionierten Eigenheim ausmachen.
2. Attraktive Dachterrassen und Freiflächen
Durch den Rücksprung entstehen nutzbare Dachflächen auf dem darunterliegenden Geschoss. Diese können Sie als:
- Private Dachterrasse mit Weitblick
- Umlaufenden Balkon (bei allseitigem Rücksprung)
- Dachgarten mit Begrünung
- Außenbereich für separate Einliegerwohnung nutzen
3. Moderne, aufgelockerte Architektur
Ein Staffelgeschoss verleiht Ihrem Haus eine zeitgemäße, leichte Optik. Statt einer massiven, klobigen Fassade entsteht eine gestaffelte Silhouette, die das Gebäude optisch nach oben hin verjüngt. Besonders in dicht bebauten Gebieten wirkt diese Bauweise weniger dominant.
4. Geringere statische Anforderungen
Da ein Staffelgeschoss weniger Grundfläche und damit weniger Gewicht hat als ein Vollgeschoss, sind die statischen Anforderungen niedriger. Das ist besonders relevant bei:
- Nachträglichen Aufstockungen (weniger Last auf bestehendem Gebäude)
- Grundstücken mit geringerer Tragfähigkeit
- Holzfertigbauweise (noch leichter als Massivbau)
5. Kostenersparnis gegenüber Vollgeschoss
Durch die reduzierte Grundfläche benötigen Sie:
- Weniger Baumaterial (Wände, Dämmung, Putz)
- Kleinere Dachfläche
- Geringeren Aufwand bei der Abdichtung
Einsparung: Je nach Bauweise 10-20% gegenüber einem vollflächigen Geschoss.
6. Wertsteigerung durch “Penthouse-Charakter”
Staffelgeschosse werden oft als exklusive Penthouse-Wohnungen vermarktet – mit entsprechend höheren Miet- oder Verkaufspreisen. Die Kombination aus:
- Großzügigen Dachterrassen
- Viel Tageslicht durch große Fensterflächen
- Freiem Blick
- Modernem Ambiente
macht diese Wohnungen besonders begehrt.
7. Flexible Nutzungsmöglichkeiten
Das Staffelgeschoss lässt sich vielseitig nutzen:
- Separate Einliegerwohnung (für Vermietung oder Familie)
- Homeoffice mit räumlicher Trennung
- Gästewohnung mit eigenem Außenbereich
- Wellness-Bereich (Sauna, Fitnessraum)
- Jugendzimmer mit hoher Privatsphäre
5 Nachteile, die Sie kennen sollten
1. Weniger Wohnfläche als bei Vollgeschoss
Der offensichtlichste Nachteil: Sie verzichten auf Wohnfläche. Wenn Ihr Erdgeschoss 150 m² hat und Sie nur 80 m² im Staffelgeschoss realisieren können, “verlieren” Sie 70 m² im Vergleich zu einem vollflächigen zweiten Geschoss.
Wann das kritisch ist:
- Bei großen Familien mit hohem Platzbedarf
- Wenn jeder Quadratmeter Wohnfläche wirtschaftlich genutzt werden soll
- Bei Mehrfamilienhäusern (weniger vermietbare Fläche)
2. Flachdach als zwingende Dachform
Um im Staffelgeschoss ausreichende Raumhöhe zu gewährleisten, ist praktisch nur ein Flachdach oder minimal geneigtes Pultdach möglich. Ein klassisches Satteldach würde durch Schrägen zu viel Raumhöhe kosten.
Nachteile des Flachdachs:
- Höhere Wartungskosten (regelmäßige Inspektion der Abdichtung nötig)
- Kürzere Lebensdauer als geneigte Dächer (15-25 Jahre vs. 50-80 Jahre)
- Anfälliger für Feuchteschäden bei mangelhafter Ausführung
- Schneelast muss besonders beachtet werden
- Höhere Versicherungsprämien in einigen Regionen
3. Komplexere Abdichtung und Dämmung
Die zurückgesetzte Bauweise schafft zusätzliche Anschlussbereiche zwischen Staffelgeschoss und der darunterliegenden Dachfläche. Diese Übergänge sind besonders kritisch:
- Gefahr von Wärmebrücken (höhere Heizkosten, Schimmelrisiko)
- Aufwendigere Abdichtung erforderlich
- Professionelle Planung und Ausführung zwingend notwendig
- Bei Eigenleistung hohes Risiko für Baumängel
4. Höhere Planungskosten
Ein Staffelgeschoss erfordert:
- Statische Berechnungen (besonders bei Aufstockung)
- Detaillierte Bauzeichnungen für Abstandsflächen-Nachweis
- Abstimmung mit Bauamt (oft mehrere Runden)
- Spezielle Detailplanung für Übergänge und Abdichtungen
Mehrkosten für Planung: Rechnen Sie mit 2-4% der Bausumme für Architekten- und Ingenieurleistungen.
5. Genehmigung kann kompliziert sein
Auch wenn ein Staffelgeschoss baurechtlich möglich ist, bedeutet das nicht automatisch eine problemlose Genehmigung. Häufige Stolpersteine:
- Nachbarn legen Einspruch ein (wegen Verschattung, Einsicht)
- Gestaltungssatzungen schreiben bestimmte Dachformen vor
- Ensembleschutz in historischen Ortskernen
- Unklare Auslegung der Bauordnung durch Behörden
Tipp: Führen Sie frühzeitig ein informelles Vorgespräch beim Bauamt, bevor Sie teure Planungen beauftragen!
Was kostet ein Staffelgeschoss?
Die Kosten für ein Staffelgeschoss hängen von zahlreichen Faktoren ab: Bauweise, Ausstattungsstandard, regionale Preise und ob es sich um einen Neubau oder eine Aufstockung handelt. Hier eine realistische Kostenübersicht:
Kosten pro Quadratmeter: Die Spannweite
Holzfertigbau (günstigste Variante):
- 800 – 1.200 €/m² für Basisausstattung
- Vorgefertigte Elemente, kurze Bauzeit
- Inkl. Wände, Dämmung, Fenster, Dach
- Beispiel: 80 m² Staffelgeschoss = 64.000 – 96.000 €
Massivbauweise (mittleres Preisniveau):
- 1.200 – 1.600 €/m² für Standardausstattung
- Mauerwerk (Ziegel, Porenbeton o.ä.)
- Bessere Schalldämmung als Leichtbau
- Beispiel: 80 m² Staffelgeschoss = 96.000 – 128.000 €
Premium-Ausbau (gehobener Standard):
- 1.600 – 2.200 €/m² für hochwertige Ausstattung
- Große Fensterflächen, hochwertiger Innenausbau
- Smart-Home-Integration, Design-Bad
- Beispiel: 80 m² Staffelgeschoss = 128.000 – 176.000 €
Zusätzliche Kostenfaktoren
Planungskosten (2-4% der Bausumme):
- Architekt: 50 – 150 €/m² Wohnfläche
- Statiker: 1.000 – 3.000 € (bei Aufstockung höher)
- Energieberater: 500 – 1.500 €
Baugenehmigung:
- Antragsgebühren: 0,3 – 0,5% der Bausumme
- Bauvoranfrage (optional): 200 – 800 €
Sonderkosten bei Aufstockung:
- Verstärkung bestehender Statik: 5.000 – 15.000 €
- Gerüst/Kran: 3.000 – 8.000 €
- Entsorgung altes Dach: 2.000 – 5.000 €
Kostenvergleich: Staffelgeschoss vs. Vollgeschoss
Nehmen wir an, Ihr Erdgeschoss hat 150 m² Grundfläche:
Variante 1: Vollgeschoss (150 m²)
- Baukosten: 150 m² × 1.400 €/m² = 210.000 €
- Wird als Vollgeschoss angerechnet ❌
Variante 2: Staffelgeschoss (90 m²)
- Baukosten: 90 m² × 1.400 €/m² = 126.000 €
- Einsparung: 84.000 €
- Gilt nicht als Vollgeschoss ✅
- Zusätzlich: 60 m² nutzbare Dachterrasse
Fazit: Das Staffelgeschoss spart hier 40% der Baukosten und ermöglicht trotzdem zusätzlichen Wohnraum – plus hochwertige Außenflächen.
Beispielrechnung: Aufstockung mit 80 m² Staffelgeschoss
| Position | Kosten |
|---|---|
| Rohbau (Holzfertigbau, 80 m²) | 72.000 € |
| Fenster & Türen | 12.000 € |
| Flachdach-Abdichtung | 8.000 € |
| Innenausbau (Bad, Böden, Elektrik) | 28.000 € |
| Heizung/Lüftung | 6.000 € |
| Bausumme Gebäude | 126.000 € |
| Planung (Architekt, Statiker) | 8.000 € |
| Baugenehmigung | 700 € |
| Gerüst/Baustelleneinrichtung | 5.000 € |
| Gesamtkosten | 139.700 € |
| Kosten pro m² | 1.746 €/m² |
Staffelgeschoss planen: 7 praktische Tipps für Bauherren
Ein Staffelgeschoss erfolgreich zu realisieren erfordert sorgfältige Planung und Beachtung zahlreicher Details. Diese Tipps helfen Ihnen, teure Fehler zu vermeiden:
1. Bebauungsplan genau analysieren – BEVOR Sie planen
Prüfen Sie diese Punkte:
- Wie viele Vollgeschosse sind maximal zulässig?
- Gibt es Vorgaben zur Gebäudehöhe (First-, Traufhöhe)?
- Welche Dachform ist vorgeschrieben?
- Sind Staffelgeschosse explizit ausgeschlossen?
- Wie sind die Abstandsflächen geregelt?
Wichtig: Manche Bebauungspläne definieren auch nicht-überbaubare Grundstücksflächen oder Baulinien – auch die können Ihr Staffelgeschoss betreffen!
2. Frühzeitiges Bauamt-Vorgespräch führen
Bevor Sie teure Planungen beauftragen, sollten Sie ein informelles Vorgespräch beim zuständigen Bauamt vereinbaren. Bringen Sie mit:
- Grundriss und Schnitt des geplanten Staffelgeschosses
- Berechnung der Grundflächen
- Visualisierung (wenn vorhanden)
Vorteil: Sie erfahren frühzeitig, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist – und welche Auflagen zu erwarten sind.
3. Statik nicht unterschätzen – besonders bei Aufstockung
Wenn Sie ein bestehendes Gebäude aufstocken möchten, muss die Tragfähigkeit geprüft werden:
- Kann das Fundament die zusätzliche Last tragen?
- Sind die Außenwände ausreichend dimensioniert?
- Wie ist der Zustand der vorhandenen Bausubstanz?
Ein Statiker muss prüfen:
- Bodengutachten / Tragfähigkeit
- Lastberechnung für Aufstockung
- Ggf. Verstärkungsmaßnahmen planen
Kosten: 1.500 – 4.000 € – aber unverzichtbar für Sicherheit und Genehmigung!
4. Flachdach-Qualität nicht sparen
Das Flachdach ist die größte Schwachstelle beim Staffelgeschoss. Investieren Sie hier in Qualität:
Hochwertige Abdichtung wählen:
- Bitumenbahnen (günstig, bewährt): 25-30 Jahre Lebensdauer
- Kunststoffbahnen (mittel): 30-40 Jahre, flexibler
- Flüssigabdichtung (teurer): fugenfrei, 40+ Jahre
Dämmung nicht vernachlässigen:
- Mindestens 200 mm Dämmstärke (besser 240 mm)
- U-Wert < 0,15 W/(m²K) für KfW-Standard
Entwässerung professionell planen:
- Mindestens 2% Gefälle zu Abläufen
- Notüberlauf vorsehen
- Regelmäßige Wartung einplanen
5. Dachterrassen-Nutzung von Anfang an mitdenken
Die Dachfläche auf dem Untergeschoss können Sie als hochwertige Terrasse nutzen – aber nur, wenn Sie das von Anfang an berücksichtigen:
Wichtige Punkte:
- Bodenaufbau für Begehbarkeit (Terrassendielen, Fliesen auf Stelzlagern)
- Absturzsicherung nach DIN (mind. 1,10 m Höhe bei Absturzhöhe > 12 m)
- Sichtschutz zu Nachbargrundstücken
- Außenanschlüsse für Wasser, Strom, evtl. Gas (Grill)
- Entwässerung auch unter Terrassenbelag
Kosten Terrassenausbau: Zusätzlich 150 – 300 €/m² für hochwertigen Bodenbelag und Geländer.
6. Energetische Anforderungen einplanen
Auch ein Staffelgeschoss muss die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG)erfüllen:
Bei Neubau:
- KfW-55 oder besser anstreben
- Gut gedämmte Außenwände (U < 0,15 W/(m²K))
- Dreifachverglasung bei Fenstern
Bei Aufstockung (Bestandsgebäude):
- Mindestanforderungen nach GEG § 48 (Bauteilanforderungen)
- U-Wert Dach: max. 0,24 W/(m²K)
- Verschärfung, wenn mehr als 10% der Gebäudehülle betroffen
Fördermöglichkeiten nutzen:
- KfW-Kredit 261 (Wohngebäude Kredit)
- BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen
- Regionale Förderprogramme
7. Erfahrenen Architekten wählen
Ein Staffelgeschoss ist architektonisch und bautechnisch anspruchsvoller als ein Standard-Vollgeschoss. Achten Sie bei der Architektenwahl auf:
Referenzen:
- Hat der Architekt bereits Staffelgeschosse realisiert?
- Kennt er die örtlichen Bauämter und deren Auslegung?
Leistungsumfang klären:
- Wird die Baugenehmigung übernommen?
- Ist Bauleitung inkludiert?
- Gibt es Pauschalhonorar oder nach HOAI?
Kommunikation:
- Werden Ihre Wünsche ernst genommen?
- Erklärt der Architekt baurechtliche Zusammenhänge verständlich?
Häufige Fehler vermeiden: 3 Stolperfallen beim Staffelgeschoss
Fehler 1: Zu optimistische Flächenberechnung
Was passiert: Sie planen ein Staffelgeschoss mit exakt 66,6% der Untergeschoss-Fläche (knapp unter der 2/3-Grenze). Bei der Prüfung durch das Bauamt stellt sich heraus: durch eine andere Berechnungsmethode (z.B. Außenwandmaße statt Innenwandmaße) wird die Grenze überschritten → Staffelgeschoss gilt als Vollgeschoss → Bauantrag wird abgelehnt.
Lösung: Planen Sie mit Sicherheitspuffer von mindestens 5%. Also bei 150 m² Untergeschoss maximal 95 m²Staffelgeschoss (statt 100 m²).
Fehler 2: Flachdach-Abdichtung als Sparpotenzial
Was passiert: Um Kosten zu sparen, wird bei der Flachdach-Abdichtung an Material oder Ausführungsqualität gespart. Nach 2-5 Jahren: Wasserschäden, durchnässte Dämmung, Schimmelbildung. Sanierung kostet ein Vielfaches der ursprünglichen Ersparnis.
Lösung: Investieren Sie in eine professionelle, mehrlagige Abdichtung von einem Fachbetrieb mit Gewährleistung. Sparen Sie lieber an der Innenausstattung – die lässt sich später nachrüsten.
Fehler 3: Nachbarschaftskonflikte ignorieren
Was passiert: Sie planen Ihr Staffelgeschoss, ohne die Nachbarn zu informieren. Diese fühlen sich von der neuen Höhe bedrängt oder fürchten Einsicht auf ihr Grundstück. Sie legen beim Bauamt Einspruch ein → langwieriges Verfahren, evtl. Baustopp.
Lösung: Informieren Sie Nachbarn proaktiv über Ihre Pläne. Zeigen Sie Visualisierungen und erklären Sie, dass Abstandsflächen eingehalten werden. Oft lassen sich Bedenken durch Transparenz ausräumen.
Häufig gestellte Fragen zum Staffelgeschoss
Kann man jedes Haus mit einem Staffelgeschoss aufstocken?
Nein, nicht jedes Haus eignet sich für eine Aufstockung mit Staffelgeschoss. Entscheidend sind:
Statische Voraussetzungen: Die vorhandene Bausubstanz (Fundament, Wände) muss die zusätzliche Last tragen können. Bei älteren Gebäuden (vor 1980) ist oft eine Verstärkung nötig.
Baurechtliche Zulässigkeit: Der Bebauungsplan muss eine Erhöhung der Gebäudehöhe zulassen. Auch Denkmalschutz oder Ensembleschutz können eine Aufstockung ausschließen.
Wirtschaftlichkeit: Bei sehr kleinen Bestandsgebäuden oder schlechter Bausubstanz kann ein Neubau wirtschaftlicher sein als eine Aufstockung.
Faustregel: Massivbauten ab Baujahr 1960 mit intaktem Zustand haben gute Chancen. Ein Statiker sollte dies im Einzelfall prüfen.
Braucht man immer eine Baugenehmigung für ein Staffelgeschoss?
In der Regel ja. Ein Staffelgeschoss ist ein wesentlicher baulicher Eingriff, der in allen Bundesländern genehmigungspflichtig ist.
Ausnahmen sind extrem selten:
- Manche Bundesländer erlauben Aufstockungen bis zu einer bestimmten Höhe im vereinfachten Verfahren (z.B. Bayern bei max. 50 m² Wohnfläche)
- In unbeplanten Innenbereichen (§ 34 BauGB) ohne Bebauungsplan kann die Genehmigung manchmal einfacher sein
Wichtig: Bauen ohne Genehmigung ist illegal und kann zum Rückbau auf eigene Kosten führen! Im Extremfall drohen Bußgelder bis zu 500.000 €.
Wie hoch darf ein Staffelgeschoss sein?
Die Höhe eines Staffelgeschosses wird durch mehrere Faktoren begrenzt:
1. Traufhöhe: Viele Bebauungspläne legen eine maximale Traufhöhe fest (z.B. 7 Meter). Das ist die Höhe der Oberkante der Außenwand. Beim Staffelgeschoss wird diese von der zurückgesetzten Außenwand gemessen.
2. Firsthöhe: Die absolute maximale Gebäudehöhe (z.B. 10 Meter). Beim Flachdach des Staffelgeschosses ist First = Traufe.
3. Geschosshöhe innen: Für Aufenthaltsräume sind mindestens 2,30 m lichte Höhe vorgeschrieben. Plus Bodenaufbau und Deckendicke ergibt sich eine Geschosshöhe von ca. 2,70 – 3,00 m.
Beispiel: Bei 7 m zulässiger Traufhöhe und 4 m Höhe der Vollgeschosse bleiben 3 m für das Staffelgeschoss – das reicht für normale Raumhöhen.
Kann man ein Satteldach auf ein Staffelgeschoss setzen?
Theoretisch ja, praktisch selten sinnvoll. Das Problem:
Ein Satteldach würde die Raumhöhe im Staffelgeschoss durch Schrägen reduzieren. Um die erforderlichen 2,30 m lichte Höhe im Großteil der Fläche zu erreichen, müsste das Dach sehr steil sein oder sehr hoch ansetzen – was oft die maximale Gebäudehöhe überschreitet.
Wenn überhaupt, dann:
- Pultdach mit geringer Neigung (5-10°): Minimale Schrägen, trotzdem Wasserablauf
- Zeltdach: Schrägen an allen Seiten, kann optisch interessant sein
Die allermeisten Staffelgeschosse haben aber ein Flachdach – das ist die praktischste Lösung.
Lohnt sich ein Staffelgeschoss finanziell?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Ein Staffelgeschoss lohnt sich besonders, wenn:
✅ Ja, es lohnt sich:
- Der Bebauungsplan lässt kein weiteres Vollgeschoss zu
- Sie zusätzlichen Wohnraum benötigen (Familie wächst, Homeoffice)
- Eine hochwertige Dachterrasse für Sie wichtig ist
- Sie das Staffelgeschoss als separate Einheit vermieten können (hohe Rendite für “Penthouse”)
- Das Grundstück teuer war und jeder m² Wohnfläche zählt
❌ Eher nicht, wenn:
- Sie die maximale Anzahl Vollgeschosse ohnehin nicht ausschöpfen
- Das Budget sehr knapp ist (Vollgeschoss bietet mehr m² pro Investition)
- Sie ein wartungsarmes Dach bevorzugen (Flachdach braucht mehr Pflege)
- In Ihrer Region Staffelgeschosse unüblich und schwer zu vermarkten sind
Faustregel: Wenn das Staffelgeschoss der einzige Weg zu zusätzlichem Wohnraum ist, lohnt es sich fast immer. Wenn Sie die Wahl zwischen Vollgeschoss und Staffelgeschoss haben, bietet das Vollgeschoss mehr Fläche für’s Geld.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zum Staffelgeschoss
Ein Staffelgeschoss ist eine clevere Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – auch wenn baurechtliche Beschränkungen ein weiteres Vollgeschoss verhindern würden. Die zurückgesetzte Bauweise ermöglicht nicht nur mehr Quadratmeter, sondern auch attraktive Dachterrassen und eine moderne Gebäudeoptik.
Das müssen Sie wissen:
- Ein Staffelgeschoss gilt nur dann nicht als Vollgeschoss, wenn es weniger als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses einnimmt
- Die Mindesthöhe beträgt in den meisten Bundesländern 2,30 Meter
- Abstandsflächen müssen trotzdem eingehalten werden (Berechnung nach fiktiver Außenwand)
- Kosten: Rechnen Sie mit 800 – 2.200 €/m² je nach Bauweise und Ausstattung
- Ein Flachdach ist praktisch unvermeidbar – investieren Sie hier in Qualität!
Vor dem Bau unbedingt:
- Bebauungsplan genau prüfen
- Landesbauordnung Ihres Bundeslandes konsultieren
- Vorgespräch beim Bauamt führen
- Erfahrenen Architekten beauftragen
- Statik prüfen lassen (besonders bei Aufstockung)
Mit sorgfältiger Planung und professioneller Ausführung bietet ein Staffelgeschoss eine ausgezeichnete Möglichkeit, Wohnraum und Wohnqualität zu erweitern – ganz legal und im Rahmen der Bauvorschriften.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick zum Thema Staffelgeschoss. Die konkreten baurechtlichen Anforderungen können je nach Bundesland, Kommune und individuellem Bebauungsplan variieren. Für Ihr spezifisches Bauvorhaben sollten Sie immer einen Architekten und das zuständige Bauamt konsultieren.
